Die Stufen des steuerlichen Mahlens

Dec 03, 2024Von Lukas Wolframm
Lukas Wolframm
Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig - Albert Einstein

Stufe 1: Das Sammeln der Bohnen - Einnahmen

Alles beginnt mit der Basis: deinen Einnahmen. Ob Gehalt, Mieteinnahmen, Dividenden oder andere Einkünfte – das sind die Bohnen für deinen Steuerkaffee. Sie sind noch roh und unberührt, sprich: Brutto.

Die Einnahmen sind alle steuerbaren Zuflüsse in Geld oder geldeswert.

Stufe 2: Die Bohnen sortieren – Einkunftsarten

Nachdem die Einnahmen gesammelt wurden, erfolgt die Sortierung nach den Einkunftsarten. Jede Einnahme wird einer von sieben Einkunftsarten zugeordnet, wie sie im Steuerrecht definiert sind.

Diese Sortierung ist wichtig, da die Art der Einkünfte bestimmt, wie sie besteuert werden. Das Steuerrecht unterscheidet hier beispielsweise zwischen Gehalt, das unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fällt, und Mieteinnahmen, die als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung behandelt werden.

👉 Die sieben Einkunftsarten gem. § 2 EStG:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (z. B. Gehalt)
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (z. B. Freiberufler)
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Dividenden)
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Sonstige Einkünfte

Stufe 3: Das Kaffeepulver - Einkünfte

Das Kaffeepulver ist das Ergebnis der ersten Verarbeitung: Deine Einnahmen werden zu Einkünften. Nachdem die Rohbohnen (deine Bruttoeinnahmen) sortiert wurden, wird das Kaffeepulver fein gemahlen – so wie Einnahmen durch Werbungskosten und Betriebsausgaben reduziert werden. Diese Schritte transformieren Bruttoeinnahmen zu steuerbaren Einkünften.

Stufe 4: Mahlen und Betriebsausgaben

Jetzt kommt der wichtigste Schritt: das Mahlen deiner Einnahmen. Hier werden Werbungskosten und Betriebsausgaben berücksichtigt, die deine Einkünfte mindern.

Werbungskosten betreffen vor allem Arbeitnehmer und umfassen alle beruflichen Ausgaben, die im Zusammenhang mit deiner Tätigkeit stehen. Für Selbstständige oder Unternehmer spielen zusätzlich Betriebsausgaben eine große Rolle.

👉 Beispiele für Werbungskosten gem. § 9 EStG:

  • Fahrtkosten (Pendlerpauschale)
  • Kosten für Fortbildungen und Seminare
  • Arbeitsmaterialien oder Bürokosten

👉Beispiele für Betriebsaulsgaben gem. § 4h EStG:

  • Büromiete und Arbeitsgeräte
  • Fahrt- und Reisekosten
  • Kosten für Mitarbeiter

Stufe 5: Das Filtern – Freibeträge und Abzüge

Bevor der Kaffee gebrüht wird, werden die besten Aromen extrahiert – in der Steuerwelt heißt das: Freibeträge und Abzüge. Diese reduzieren das zu versteuernde Einkommen und sorgen dafür, dass du weniger Steuern zahlst.

👉Freibeträge:

  • Grundfreibetrag: Der Betrag, bis zu dem dein Einkommen steuerfrei bleibt.
  • Kinderfreibetrag: Steuerliche Entlastung für Eltern.
  • Werbungskostenpauschbetrag: Ein pauschaler Abzug für Arbeitnehmer.

Abzüge wie Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen sind wichtige Stellschrauben, um die Steuerlast zu senken.

👉 Sonderausgaben gem. § 10 EStG:

Diese umfassen Ausgaben, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, aber steuerlich begünstigt werden. Beispiele sind Beiträge zur Altersvorsorge, Spenden an gemeinnützige Organisationen oder Kirchensteuer.

👉 Außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 EStG:

Hierzu zählen Ausgaben, die dir zwangsläufig entstehen und die das übliche Maß deutlich überschreiten. Dazu gehören etwa Krankheitskosten, Pflegekosten oder Unterstützung von Angehörigen, wenn diese finanziell hilfsbedürftig sind.

Beide Abzugsarten mindern dein zu versteuerndes Einkommen und können zu erheblichen Steuerersparnissen führen, wenn sie konsequent geltend gemacht werden.

Stufe 6: Der Weg zu deinem Kaffee im Überblick

Nach dem Mahlen und Extrahieren ist es Zeit, die einzelnen Schritte zusammenzufügen. Dein Einkommen wird über verschiedene Stufen reduziert: von den Einnahmen, über die Einkünfte nach Abzug der Werbungskosten, bis hin zum zu versteuernden Einkommen.

Die finale Berechnung führt zu deinem Steuerbescheid – oder in unserem Bild: zu deinem perfekten Kaffee.

Stufe 7: Genießen – der Steuerbescheid

Der Kaffee ist fertig, die Steuererklärung eingereicht. Jetzt heißt es: zurücklehnen und genießen. Dein Steuerbescheid gibt dir Klarheit darüber, ob du Steuern nachzahlen musst oder eine Rückerstattung erhältst. Im besten Fall genießt du deinen Kaffee mit der guten Nachricht einer Steuererstattung.

Fazit
Wie beim perfekten Kaffee braucht auch eine Steuererklärung Zeit, Sorgfalt und die richtigen Werkzeuge. Mit einer Prise Geduld und der richtigen Anleitung wird der Prozess jedoch so klar wie ein frisch gebrühter Kaffee. Also, wage dich an deine Steuererklärung – du wirst sehen, es lohnt sich!

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